Qualifizierung Scheinwerfer-Einstell-Prüfsystem

Für Scheinwerfer-Einstellplätze, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, fordert die StVZO eine Stückprüfung. Ausserdem müssen die Anforderungen aus der DIN EN ISO/IEC 17020 erfüllt werden. Daraus wiederum resultieren Kalibrierungen der Aufstellflächen und des Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräts (SEP), die den Rahmenbedingungen der DIN EN ISO/IEC 17025 genügen müssen.

Nur solche Flächen und SEPs, für die ein gültiger Nachweis über die Stückprüfung sowie die beiden dazugehörigen Kalibrierungen vorliegt, dürfen von den Prüforganisationen für die hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen genutzt werden.

Wie erfüllen Sie die geltenden Vorschriften?

Durch den täglichen Gebrauch und den damit einhergehenden Einflüssen, wie z.B. Verschleiß können sich die Messwerte von Aufstellflächen und Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät im Laufe der Zeit verändern, daher müssen diese Flächen und das Gerät wiederkehrend im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Im Rahmen der Kalibrierungen und Stückprüfung erfolgt genau dies – eine Überprüfung, ob die zulässigen Werte bzw. Toleranzgrenzen eingehalten werden.

Sie als Werkstattbetreiber sind mit verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Fristen. Lassen Sie daher alle notwendigen Überprüfungen regelmässig und pünktlich durchführen und halten Sie die Dokumentation (Kalibrierscheine, Stückprüfungsprotokoll) hierüber vor.

Fragen Sie uns!

Wir können die erforderlichen Messungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Stückprüfungsprotokoll und die zugehörigen Kalibrierscheine, womit Sie die Konformität Ihrer Ausrüstung nachweisen können.

Die Durchführung der Tätigkeiten zur Abnahme der Scheinwerfer-Einstell-Prüfsysteme erfolgt im Namen und Auftrag der DIQ Zert GmbH.

Kontakt

Ingenieurbüro Edel
Inhaber: Dr. Ing. Furkan Özkan
Martin-Luther-Str. 11
71686 Remseck